Klaus Brenner - Planungsbüro und Energieberatung

Klaus Brenner
– Planungsbüro und Energieberatung

Arbeitsfelder und Leistungen

  • Ich bin voraussichtlich bis Ende April in ein Projekt auswärts eingebunden, Sie erreichen mich in dieser Zeit nur unter meiner Mobilnummer, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
  • Zugelassen für Wohngebäude von BAFA, DENA und KfW
  • Beschaffung aller Fördermittel für die Sanierung Ihres Wohngebäudes
  • Baubegleitung Ihrer gesamten Sanierungsmaßnahme (bis zu 50 % Zuschuss von der KfW oder dem BAFA)
    • Entwicklung eines Sanierungskonzeptes unter Berücksichtigung der geforderten 65 % Erneuerbare Energie
    • Planung der Sanierung nach Ihren Wünschen und den gesetzlichen Vorgaben
    • Bauüberwachung der Sanierungsmaßnahmen („Bauleitung“)
    • Abnahme aller Gewerke
  • Heizungsplanung nach allen gesetzlichen Vorgaben (siehe unten auf der Seite KfW- und BAFA-Förderprogramme)
  • KfW-Effizienzhaus-Planung: Wenn Sie bereits mit einem Architekturbüro zusammenarbeiten, ist es sehr wichtig, dass es früh zu einer Absprache kommt. Wir können die Daten aller gängigen Softwarelösungen importieren und exportieren (dxf/dgw und BIM).
  • online support bei der Fördermittelbearbeitung via TeamViewer Business und mit Microsoft Teams können wir Ihnen Ihr 3D-Modell online erklären. Dazu erhalten Sie von uns jeweils einen Link mit Kurzanleitung. Die jeweilige Software läuft über Ihren Standard-Browser.
  • BAFA-Vor-Ort-Energieberatung (iSFP – individueller Sanierungsfahrplan) als vorgeschaltete Maßnahme einer Sanierungsmaßnahme (80 % Zuschuss vom Staat/BAFA)

Neuigkeiten

Heizungsförderung 2024 bei der KfW

Am 29.12.2023 wurde die reformierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die neue Förderung wird stufenweise im Jahr 2024 starten:

  • Seit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 29.12.2023 können Sie mit Ihrer Expertin oder Ihrem Experten für Energieeffizienz oder Ihrer Fachunternehmerin oder Ihrem Fachunternehmer für Heizungstechnik mit der konkreten Planung Ihres Heizungstausches starten. Hinweis: Die Beauftragung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz oder einer Fachunternehmerin oder eines Fachunternehmers für den Heizungstausch sowie der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage sind Voraussetzung dafür, dass Sie einen Antrag stellen können.
  • Voraussichtlich ab dem 01.02.2024 können Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren, wenn Sie als Eigentümerin oder Eigentümer für ein konkretes Vorhaben einen Antrag stellen möchten.
  • Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen.
  • Für weitere Antragstellergruppen wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein.

Es steht ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen zur Verfügung. Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Die für die Beantragung des Ergänzungskredits relevanten Zuwendungsbescheide bzw. die Zuschusszusagen müssen ab Veröffentlichung der Richtlinie ausgestellt worden sein. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich. Den Ergänzungskredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner.

Wie viel Förderung Sie für den Heizungstausch in Ihrem selbst genutzten Einfamilienhaus erhalten sowie weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur Heizungsförderung.

Informationen zur Heizungsförderung

Quelle: KfW-Newsletter vom 04.01.2024

BMWK – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (energiewechsel.de)

Förderung der Gebäudehülle: Einzelmaßnahmen beim Bafa, Effizienzhaus bei der KfW

  • Die KfW-Kredite für die Effizienzhäuser in der Bestandssanierung bleiben erhalten. Die Höhe des Tilgungszuschusses ermitteln wir für jedes Projekt individuell.
  • Der Bonus von 5 % für den  iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) wird nur noch für die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gewährt.
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: 15 % Zuschuss, 5 % iSFP Bonus möglich. Der iSFP-Bonus erhöht die förderfähigen Kosten von 30.000 €/Wohneinheit auf 60.000 €/Wohneinheit
  • Bei den Heizungen ist der iSFP-Bonus nicht mehr möglich
  • Alle Zuschussvarianten müssen Sie vorfinanzieren. Die Auszahlung der Zuschüsse nach Projektende durch das Bafa oder die KfW dauert aktuell ca. 4 Monate.

Informationen und Wegweiser zu den Förderprogrammen

KfW-Förderprogramme

KfW-Programm 261/262 – Darlehen für die energetische Sanierung zum Effizienzhaus mit Tilgungszuschuss.

Der Zuschuss (50 %) zu den Leistungen des Energie-Effizienzexperten erfolgt im gleichen Programm.

Wohngebäude – Kredit (261, 262) (kfw.de)

KfW-Programm 300: Wohneigentum für Familien

„Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen“

Wohneigentum für Familien – Kredit (300) (kfw.de)

* Für alle KfW-Programme ist eine individuelle Beratung erforderlich

BAFA-Förderprogramme

BAFA-Vor-Ort-Energieberatung
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html

BEG-Wohngebäude Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle über das BAFA:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.html

Das BAFA hat einen Förderwegweiser zur Verfügung gestellt:
BAFA – Förderwegweiser Energieeffizienz

Für weitere Informationen zur gesamten Problematik einer energetischen Sanierung einschließlich aller Fördermöglichkeiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Meine Beratungsleistungen zur Sanierung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (Lüftung, Heizung) biete ich in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet an.

Nutzen Sie einfach unser unteres Kontaktformular oder rufen Sie an.

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier: https://die-andere-energieberatung.de/datenschutz/
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Vielen Dank.