Arbeitsfelder und Leistungen
- Zugelassen für Wohngebäude von BAFA, DENA und KfW
- Beschaffung aller Fördermittel für die Sanierung Ihres Wohngebäudes
- Baubegleitung Ihrer gesamten Sanierungsmaßnahme (bis zu 50 % Zuschuss von der KfW oder dem BAFA)
- Entwicklung eines Sanierungskonzeptes
- Planung der Sanierung nach Ihren Wünschen und den gesetzlichen Vorgaben
- Bauüberwachung der Sanierungsmaßnahmen („Bauleitung“)
- Abnahme aller Gewerke
- Heizungserneuerung mit und ohne Einsatz Erneuerbarer Energie (s.u. BAFA-Förderprogramme)
- KfW-Effizienzhaus-Planung: Wenn Sie bereits mit einem Architekturbüro zusammenarbeiten, ist es sehr wichtig, dass es früh zu einer Absprache kommt. Wir können die Daten aller gängigen Softwarelösungen importieren und exportieren (dxf/dgw und BIM).
- BAFA-Vor-Ort-Energieberatung als vorgeschaltete Maßnahme einer Sanierungsmaßnahme (80 % Zuschuss vom Staat/BAFA)
Neuigkeiten
2021: Die neue BEG ist in Kraft getreten
Das ändert sich zum 01.01.2021: hier eine kurze Zusammenfassung.
Die BEG (Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude) besteht aus den drei Teilprogrammen:
- BEG-WG (Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus),
- BEG-NWG (Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude) und
- BEG-EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden),
die jeweils in einer Zuschuss- und einer Kreditvariante angeboten werden.
Der Start der neuen BEG erfolgt dabei in zwei Stufen:
- Zum 01.01.2021 startet die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Teilprogramm BEG EM durch das BAFA. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme. Damit endet am 31.12.2020 die Möglichkeit zur Antragstellung in den Programmen für „Heizen mit erneuerbaren Energien“ (BAFA), Heizungsoptimierung (BAFA) und die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Investitionszuschuss“ (KfW 430).
- Zum 01.07.2021 gehen dann BEG WG und BEG NWG – jeweils als Zuschuss- und Kreditförderung – sowie die Kreditförderung für die Einzelmaßnahmen (BEG EM) bei der KfW an den Start.
Damit für den Endkunden keine Förderlücke entsteht, können bis zum 30.06.2021 noch wie gewohnt Anträge bei der KfW im Rahmen der Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ für Förderkredite für Neubau und Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude und für Einzelmaßnahmen (KfW 151, 152, 153, 217, 218, 219, 220, 267, 277, 278) sowie für Zuschüsse für Effizienzhaussanierungen (KfW 430) und für die Fachplanung/Baubegleitung zu Maßnahmen dieser Programme (KfW 431) gestellt werden.
Für weitere Informationen zur gesamten Problematik einer energetischen Sanierung einschließlich aller Fördermöglichkeiten stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.
Meine Beratungsleistungen zur Sanierung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (Lüftung, Heizung) biete ich in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet an.
Nutzen Sie einfach unser unteres Kontaktformular oder rufen Sie an.